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  • »Marukka« ist weiblich

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21

Montag, 16. März 2009, 12:56

Gute Frage...

Also das Werbeverbot bezieht sich ja explizit auf Vorschau, Plakate, Demos, Anzeigen in Zeitschriften, etc... Da allerdings das Ausstellen von indizierten Titeln in Bereichen von Geschäften ausdrücklich erlaubt ist, zu denen Minderjährige keinen Zutritt haben, würde ich mal sagen, dass das Berichten in Büchern über solche Titel erlaubt ist. Da eben die Leute so ein Buch überhaupt kaufen schon wissen, was sich darin befinden wird.

Ist jetzt aber nur mein "best Guess" und nicht wirklich durch irgendwas belegbar, ausser dass auch in der deutschen Version der Archives sicherlich nicht die Parts über RE2 oder CV rausgekürtzt wurden.

Es wäre irgendwie bescheuert, wenn es da nicht irgendwelche nachvollziehbaren Regelungen gibt, denn ich will nicht dafür angreifbar sein, dass ich mal ein RE2 T-Shirt oder so trage, weil igendein Idiot meint, ich würde Werbung für das Spiel laufen :rolleyes:

[SIZE=1]Andererseits: wir leben in Deutschland, da ist alles möglich...[/SIZE]

mYchL

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22

Montag, 16. März 2009, 16:15

Das ist es ja eben.

Aber ob man weiß was in den Archives ist oder nicht. Ab 18 ist das Buch ja auch nicht

djumer

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23

Donnerstag, 30. Juli 2009, 19:52

RE: Infos zu Indizierung und Beschlagnahmung

Zitat

Original von mYchL
Hier ein paar interessante Auszüge. Danke dafür an Sarlac

Beschlagnahmung:

Zitat

Der reine Besitz beschlagnahmter Medien ist NICHT strafbar, ebenso wenig wie der private Konsum. Hierbei gibt es allerdings wieder Differenzierungen. Spielt man ein Spiel zusammen mit Freunden könnte dies als Vorführung gewertet werden und demnach als strafbar gelten. Auch ist es nicht strafbar ein beschlagnahmtes Medium zu erwerben. In diesem Falle macht sich lediglich der Verkäufer strafbar, da er das beschlagnahmte Medium verbreitet. Auch muss man vorsichtig sein, wenn man beschlagnahmte Spiele verschenkt, denn dies fällt ebenso unter Verbreitung und ist somit nicht gestattet.


....


dies gelte nur für denn verkauf in deutschland , alles was auserhalb von deutschland verkauft wird , bekommt der veräufer keine probleme.
auch spiele müssen vom zoll ausgehändigt werden , es kann in verschieden fällen zu prüfungen führen , es kann nicht vom zoll einbehalten werden !!

mfg tom

  • »Marukka« ist weiblich

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24

Freitag, 31. Juli 2009, 00:40

RE: Infos zu Indizierung und Beschlagnahmung

Zitat

Original von djumer

Zitat

Original von mYchL
Hier ein paar interessante Auszüge. Danke dafür an Sarlac

Beschlagnahmung:

Zitat

Der reine Besitz beschlagnahmter Medien ist NICHT strafbar, ebenso wenig wie der private Konsum. Hierbei gibt es allerdings wieder Differenzierungen. Spielt man ein Spiel zusammen mit Freunden könnte dies als Vorführung gewertet werden und demnach als strafbar gelten. Auch ist es nicht strafbar ein beschlagnahmtes Medium zu erwerben. In diesem Falle macht sich lediglich der Verkäufer strafbar, da er das beschlagnahmte Medium verbreitet. Auch muss man vorsichtig sein, wenn man beschlagnahmte Spiele verschenkt, denn dies fällt ebenso unter Verbreitung und ist somit nicht gestattet.


....


dies gelte nur für denn verkauf in deutschland , alles was auserhalb von deutschland verkauft wird , bekommt der veräufer keine probleme.

Nun ja.. wenn der Verkauf von einem anderen Land nach Deutschland erflogt macht sich der Verkäufer schon eigentlich strafbar, nur dass eben in einem anderen Land die deutsche Gesetzgebung nichts wert ist (und schon gar inch so eine blödsinnige wie diese...)

Zitat

Original von djumer
auch spiele müssen vom zoll ausgehändigt werden , es kann in verschieden fällen zu prüfungen führen , es kann nicht vom zoll einbehalten werden !!

Japp... bei ernsten Problemen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen! Muss man durchaus manchmal machen, aber die haben einfach inch das Recht die Sachen einzubehalten!

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