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mYchL

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Donnerstag, 12. März 2009, 14:19

Infos zu Indizierung und Beschlagnahmung

Hier ein paar interessante Auszüge. Danke dafür an Sarlac

Indizierung:

Zitat

Alle Spiele, die auf die berühmt, berüchtigte Indizierungsliste gesetzt wurden, dürfen weder öffentlich beworben noch ausgestellt oder zum Verkauf angeboten werden. Im Versand, wie auch im Einzelhandel muss daher gewährleistet werden, das der Käufer das 18. Lebensjahr überschritten hat. Dies funktioniert bei einigen Online-Händlern z.B. durch das schlichte Zusenden einer Personalausweißkopie. Im Einzelhandel reicht es demnach auch, seinen Personalausweis auf Verlangen des Verkäufers vorzuzeigen um sicherzustellen, dass man nicht minderjährig ist. Erst dann darf der gewünschte Artikel, ob nun Spiel, Buch oder Film, unter der Ladentheke hervorgeholt und an den Konsumenten verkauft werden.
Bei indizierten Medien reicht es schlicht und ergreifend, das 18. Lebensjahr überschritten zu haben um sich diese zulegen zu können. Hierbei kann sich nur der Verkäufer strafbar machen, wenn er die Ware ausstellt oder Minderjährigen in sonstiger Weise zugänglich macht.


Beschlagnahmung:

Zitat

Der reine Besitz beschlagnahmter Medien ist NICHT strafbar, ebenso wenig wie der private Konsum. Hierbei gibt es allerdings wieder Differenzierungen. Spielt man ein Spiel zusammen mit Freunden könnte dies als Vorführung gewertet werden und demnach als strafbar gelten. Auch ist es nicht strafbar ein beschlagnahmtes Medium zu erwerben. In diesem Falle macht sich lediglich der Verkäufer strafbar, da er das beschlagnahmte Medium verbreitet. Auch muss man vorsichtig sein, wenn man beschlagnahmte Spiele verschenkt, denn dies fällt ebenso unter Verbreitung und ist somit nicht gestattet.


Paragraph 131:

Zitat

Der berühmt berüchtigte Paragraph 131, der schon vielen Spiel- und Medienbegeisterten Menschen in diesem Lande die Haare hat zu Berge stehen lassen. Hierzu gehören Schriften, „die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt.“ Oder Schriften, die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen. Hierbei heißt es direkt im ersten Punkt, dass man sich strafbar macht und mit einer Geldstrafe, im schlimmsten Fall aber Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belegt werden kann, wenn man mit bestimmten beschlagnahmte Schriften wie folgt verfährt:
Die Verbreitung solcher Schriften ist verboten, ebenso das man diese öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht. Auch ist es nicht gestattet diese Medien einer Person unter achtzehn Jahren anzubieten, zu überlassen oder zugänglich zu machen. Weiterhin fällt unter diesen Paragraphen, dass es verboten ist, solche Medien herzustellen, zu beziehen, zu liefern, vorrätig zu halten, anzubieten, anzukündigen, anzupreisen, einzuführen oder auszuführen.


Also ist es wichtig für welchen Paragraphen das Spiel indiziert wurde, wobei ich es arg fragwürdig finde, das Medien, die aufgrund von § 130 (Volksverhetzung) beschlagnahmt wurden als weniger schlimm betrachtet werden, als Gewaltspiel....[/quote]

Chris_Redfield

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Donnerstag, 12. März 2009, 14:31

Ich hab da mal noch so ne Frage ...
Ich wollte mir bei ebay die Asiatische Resi 5 Edition bestellen.
Und da wollte ich mal Fragen ob das Ärger mit den Zoll geben kann.
Weil das kommt ja dann aus dem Ausland.
Also das das Spiel dann garnicht erst bei mir ankommt.
Weil ich hab mal irgendwo gehört das es sein kann das der Zoll das Spiel dann beschlagnahmt ... :WTF:
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Donnerstag, 12. März 2009, 14:33

Es kann sein, dass der Zoll das Spiel festhält und du es dann abholen musst.

Ist soweit och weiß zur Kontrolle, ob du wirklich volljährig bist. Und kosten tut es auf jeden Fall nochmal extra

Chris_Redfield

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Donnerstag, 12. März 2009, 14:42

Ich hab gerade mal nachgeguckt.
Das Spiel kommt aus Hong Kong :D
Aber die wahrscheinlichkeit das der Zoll das Spiel beschlagnahmt ist doch eher gering,oder ?
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Donnerstag, 12. März 2009, 14:46

Kann ich dir nicht sagen...

Innerhalb der EU sind eigentlich offene Grenzen und da wir kaum was kontrolliert. Aber Hong-Kong ist was anderes.

Aber wo ist das Problem? Wo steht, dass die Asia-Version von RE5 indiziert ist?

Chris_Redfield

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Donnerstag, 12. März 2009, 14:52

Ich hab mal bei Google geguckt.
Da hab ich das hier gefunden ;

" - Spiele aus Asien unterliegen keiner USK (die glücklichen), wenn Ihr also ein Spiel aus Asien kauft, solltet Ihr wissen ob es auch in Europa (mit USK Angabe) erschienen ist. Denn sollte das Spiel nur für Asien Erschienen sein (egal ob es ein Spiel für einen 5 Jährigen ist, z.b.: Winni Boh etz. oder nicht), wird(spätestens bei der 3. Lieferung) der ZOLL einen freundlichen doch bestimmenden Brief an Euch (den Empfänger der Ware) senden. Worauf hingewiesen wird das Sie versuchen Illegale Ware nach Deutschland einzuführen. Daraufhien braucht Ihr (fast) nichts mehr in Asien bestellen, denn JEDE Sendung war vom Zoll geöffnet, ich spreche aus Erfahrung !!! "

Also wird das nichts mit Resi 5 Asia Edition ?? :WTF:
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Donnerstag, 12. März 2009, 15:03

Denk mal ein bisschen nach...

RE5 IST in deutschland erschienen. Und ist inhaltsgleich mit der Asia version. Also keine Probleme

Chris_Redfield

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Donnerstag, 12. März 2009, 15:04

Ok. Danke :rock:
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Donnerstag, 12. März 2009, 15:20

Zum Zoll: Absolut alles, was nicht in Deutschland von der USK geprüft wurde ist automatisch ab 18 (auch wenn das die Glücksbärchies sind oder so). Sprich: Wenn man etwas importiert muss man immer volljährig sein.

In der Regel macht der Zoll aber nur Pakete auf, bei denen sie etwas vermuten, oder wenn sehr viele Pakete an die selbe Adresse gehen (den sowas wird im Computer vermerkt).

Solange man aber nichts Beschlagnamtes etc. einführt, muss man sich darüber keine großen Gedanken machen.
(Nicht vergessen: eine Zollgebühr und Mehrwertsteuer werden fällig beim Import aus nicht EU-Ländern!)

@mYchL: Die infos aus dem ersten Post waren übrigens von mir und nicht von Samiel ;)

Chris_Redfield

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Donnerstag, 12. März 2009, 15:30

Also muss ich noch mehr bezahlen als ich schon bei ebay bezahlt hab ?
auch wenn der Zoll mich nicht erwischt ??
Wenn ja wie teuer isse´s denn ?
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Donnerstag, 12. März 2009, 15:30

Oh, sorry!

Änder ich direkt wieder. Hatte gerade mit Samiel geschrieben und deshalb noch den Namen im Kopp gehabt^^
______________________________________________________________
EDIT:
@Chris_Redfield:
Was natürlich passieren könnte wäre, dass der Zoll dein Paket dennoch öffnet und im Computer nachsehen kann, dass du noch minderjährig bist. Das wäre dann doof für dich

Sarlac

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Donnerstag, 12. März 2009, 15:43

@mYchL: Ist ja kein Thema :)

@Chris_Redfield:
Zollgebühren kommen auf alles, das einen Wahrenwert von 22 Euro übersteigt.

Ab 22€ musst Du dann die deutsche Mehrwertsteuer (die dann Einfuhrumsatzsteuer heißt) berappen (19% der Gesamtkosten, also nicht nur auf den Wahrenwert sondern auch auf die Versandkosten mit)

Ab 150€ kommen dann nochmal Zollgebühren drauf... (deren Höhe ich nicht weiß, da ich noch nie über 150€ Wahrenwert in einer Lieferung hatte - sind glaube ich weiter 3% oder so)

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Sarlac« (12. März 2009, 15:45)


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Donnerstag, 12. März 2009, 16:49

Zitat

Original von mYchL
@Chris_Redfield:
Was natürlich passieren könnte wäre, dass der Zoll dein Paket dennoch öffnet und im Computer nachsehen kann, dass du noch minderjährig bist. Das wäre dann doof für dich


Was allerdings auch nur wieder eine Strafgebühr verursachen würde, und den Zwang dass Chris mit einem Erziehungsberechtigten im Verbund das Spiel abholen müsste. Im Normalfall geht ein geöffnetes Paket nach ca. ein bis zwei Wochen Bearbeitungszeit an den Empfänger weiter. Leider weiss ich nicht inwiefern eine Altersverifiziertung über Computerdaten stattfindet oder überhaupt stattfinden kann, da ich noch nie Probleme hatte (allerdings ja auch schon volljährig bin).
Von anderen habe ich allerdings schon gehört, dass der Zoll auch gerne mal nachweislich volljährige Empfänger antanzen lässt, woduch ich bezweifele, dass eine Computerüberprüfung des Alters überhaupt möglich ist.

Hierzu nochmal der genauen Erklärungstext vom Zoll:

Zitat

Die Einfuhr der genannten Medien im Wege des Versandhandels ist verboten und wird durch die Zollstellen überwacht. Ein verbotener Versandhandel liegt jedoch nicht vor, wenn gegenüber der Zollstelle der Nachweis erbracht wird, dass der Empfänger der Ware volljährig ist. Der Altersnachweis kann in der Regel durch Vorlage eines Personalausweises erfolgen. Bei Zuwiderhandlungen halten die Zollstellen die Sendungen fest und informieren die zuständige Staatsanwaltschaft, die über den Verbleib der Ware und die eventuelle Einleitung eines Strafverfahrens entscheidet.

Quelle

mYchL

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Donnerstag, 12. März 2009, 16:55

Das bezieht sich aber jetzt auf Spiele, die von außerhalb der EU kommen?

Oder generell auf importe indizierter Ware?

Sarlac

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Donnerstag, 12. März 2009, 17:00

Meine Aussage zu den Gebühren bezieht sich nur auf Importe aus nicht EU-Ländern.

Die Aussage vom Zoll, die Marukka gebracht hat bezieht sich generell auf alle Importe, da der Zoll aber die Importe innerhalb der EU nicht mehr überwacht, kann man das für die EU quasi knicken :D

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Sarlac« (12. März 2009, 17:16)


mYchL

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Donnerstag, 12. März 2009, 17:05

Dann solls mir egal sein. Ich hol eh aus GB.

Hatee da auch wg ner Konsole geguckt aber der Versand ist zu hoch

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Donnerstag, 12. März 2009, 17:16

@mYchL:
Du liest nicht genau genug. Zweiter Satz des Zoll-Quotes:
Ein verbotener Versandhandel liegt jedoch nicht vor, wenn gegenüber der Zollstelle der Nachweis erbracht wird, dass der Empfänger der Ware volljährig ist.

Somit ist die Aussage die ich gebracht hab für alle volljährigen User hier etwas eindeutig gutes. Oder hast du etwa doch bei deinem Alter geschummelt? ;)

mYchL

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Donnerstag, 12. März 2009, 17:18

Du hast meine Aussage falsch verstanden.

Mit ging es bei dem "Dann soll es mir egal sein" nicht um das Verbot sondern um die Gebühren....

Wenn ich die noch berappen müsste, würde sich der Import aus GB nicht mehr wirklich lohnen

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Donnerstag, 12. März 2009, 17:23

Zitat

Original von mYchL
Du hast meine Aussage falsch verstanden.


Stimmt, aber ich hatte somit auch deine erste Frage komplett falsch verstanden...
Vielleicht sollten wir hier alle etwas mehr mit @'s und Zitaten arbeiten ;)

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Montag, 16. März 2009, 12:35

In dem Zusammenhang fält mir gerade mal ein:

Es ist in Deutschland ja verboten indizierte Spiele zu bewerben oder darüber zu berichten.

Wie isn das dann mit den deutschen RE Archives? Eigentlich müssten da dann ja auch die indizierten Titel ausgelassen werden. Zumindest rein rechtlich. Oder vertu ich mich da gerade ganz gehörig?

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