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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zomby« (12. Juni 2009, 14:55)
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Zitat
Original von Zomby
Ganz klar Anwalt holen
Denn aufmachen dürfen die deine Sachen nicht.
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Wolfenstein« (12. Juni 2009, 21:02)
Zitat
Original von Wolfenstein
Stimmt, Indizierte Spiele, Filme, Bücher darf
man als Volljährige Person importieren.
Anders sieht es mit Beschlagnahmten Titeln aus.
Zitat
Original von Zomby
Man darf Beschlagnahmte Spiele/Filme (ausser Pornos) problemlos importieren und besitzen ledigtlich der VERKAUF davon IST STRAFBAR
Der Zoll darf zwar die Pakete öffnen nicht aber die Produkte an sich
Zitat
Original von Wolfenstein
Zitat
Original von Zomby
Man darf Beschlagnahmte Spiele/Filme (ausser Pornos) problemlos importieren und besitzen ledigtlich der VERKAUF davon IST STRAFBAR
Der Zoll darf zwar die Pakete öffnen nicht aber die Produkte an sich
Stimmt der Zoll selber darf es selber nicht.
ABER, er darf den Empfänger Auffordern dies beim Abholen zutun.
Oder in den Logistik-Zentren, darf dies auch ein
Postangestellter tun. Dann klebt ja der niedliche
Zettel (meist grün) dran, geöffnet durch den deutschen Zoll!!
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Zitat
Original von DR.Payne
hehe , die haben auch etwas dumm geschaut als ich dennen sagte das sind sehr hochwertige figuren ORIGINAL , der eine konnte sich folgendes aber nicht verkneifen " aber das kommt doch aus hong kong "
blieb mir echt die spucke weg , vorallem wenn man bedenkt das doch alles aus china kommt
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zomby« (13. Juni 2009, 19:55)
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Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »3.22.biohazardrebirth« (4. Oktober 2009, 14:03)
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