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gruby

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Donnerstag, 14. Mai 2009, 14:03

Warum weshalb kein Versus Mode für Deutschland hier die Antwort

Sehr geehrter Herr ....,



vielen Dank für Ihre Mail vom 13. April 2009.



Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat Ihr Schreiben mit der Bitte um Beantwortung an die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK weitergeleitet, da die OLJB für die Alterskennzeichnung von Computerspielen zuständig sind. Aufgrund von Arbeitsüberlastung – u. a. Teilnahme an Prüfsitzungen, Vorbereitungen von Vorträgen für Tagungen, Teilnahme an Fachtagungen – haben mich die Ständigen Vertreter beauftragt Ihre Anfrage zu beantworten. Aufgrund der vielen Anfragen, komme ich erst jetzt dazu Ihnen zu antworten. Zur Beantwortung Ihrer E-Mail muss ich etwas weiter ausholen.



In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es, dass die Rechte Ihre Schranken finden in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend. Die Rechtsgrundlage für die Alterseinstufung von Computer- und Konsolenspielen ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Jedes hier vorgelegte Spiel wird von Jugendschutzsachverständigen in einem pluralistischen Gremium der USK begutachtet. Dieses Gremium empfiehlt nach ausführlicher Diskussion dem Ständigen Vertreter der OLJB eine Altersfreigabe, worauf dieser das Spiel kennzeichnet. Rechtlich stellt diese Alterskennzeichnung durch die OLJB einen staatlichen Verwaltungsakt dar. Mit den Alterskennzeichen regelt der Deutsche Staat, ob ein Computerspiel an Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit abgegeben werden darf. Der Handel muss sich an die mit den Kennzeichen verbundenen Abgabebeschränkungen halten. Die hier getroffenen Regelungen gelten jedoch nur für Kinder und Jugendliche, nicht für Erwachsene. Da alle Erwachsenen alle Computerspiele spielen dürfen – auch indizierte und nicht gekennzeichnete – liegt eine Zensur nicht vor.



In § 14 Abs. 4 des JuSchG ist geregelt, dass Spiele nicht gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfüllen. Diese Kriterien finden sich unter http://www.bundespruefstelle.de / Gesetzlicher Jugendmedienschutz / Indizierungsverfahren / Spruchpraxis / Gewaltdarstellung.



Außerdem spielen in einigen wenigen Fällen auch strafrechtliche Kriterien eine Rolle, insbesondere das Verbot von Gewalt- und Kriegsverherrlichung sowie Straftatbestände wie Volksverhetzung etc., die in § 131 StGB (Strafgesetzbuch) definiert sind. Weiterhin ist im § 86a StGB das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ geregelt. Eine Kennzeichnung eines Spieles würde somit ein Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen bedeuten; insofern muss immer bei entsprechenden Spielen geprüft werden, ob diese Kriterien als erfüllt anzusehen sind.



Der „Online-Versus-Modus“ zu „Resident Evil 5“ ist in der Datenbank der USK (www.usk.de unter Prüfdatenbank) nicht eingetragen. Das kann zwei Gründe haben: Entweder wurde dieser Spielinhalt der USK nicht vorgelegt oder der Anbieter hat einer Veröffentlichung des Prüfergebnisses nicht zugestimmt.



Daher wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen direkt an den Anbieter, denn Plattformhersteller haben eigene Software-Regelungen, die nicht zulassen, dass in der entsprechenden Region nicht gekennzeichnete Produkte oder Spielbestandteile überhaupt angeboten werden.



Die Obersten Landesjugendbehörden sind für die Alterskennzeichnung von Computerspielen auf Datenträgern zuständig, Rechtsgrundlage ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Sie können keine Gesetze erlassen oder ändern, sondern müssen sich bei Ihren Alterskennzeichnungen an herrschendes Recht halten. Informationen zum Prüfverfahren und zu den Kriterien der Alterskennzeichen von Computerspielen auf Datenträgern können Sie nachlesen in unserer Broschüre: „Kinder und Jugendliche schützen. Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele in Deutschland“. Die Broschüre kann von der Homepage der USK www.usk.de kostenlos herunter geladen werden. Auf Anfrage werden sie von der USK auch kostenlos zugesandt.



Mit freundlichen Grüßen



Im Auftrag



Simone Lieseke



Assistentin der Ständigen Vertreter der

Obersten Landesjugendbehörden bei der

USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

Frau Lidia Grashof



Also liebes Playstation Network Team warum verkauft ihr den Leuten teuren Hightec den sich meist nur Erwachsene leisten können aber schafft es nicht dem Erwachsenem Verbraucher eine Plattform zu bieten.

CHRIS REDFIELD

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Donnerstag, 14. Mai 2009, 18:19

Also , soweit ich es verstanden hab , ist Capcom schuld.
Oder habe ich es falsch verstanden ?
Sie hätten doch den Versus-Modus vorlegen oder den Ergebnis zustimmen können.

gruby

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Donnerstag, 14. Mai 2009, 18:30

Naja du kannst Capcom eigentlich am wenigsten die Schuld geben.Die hätten ihn einfach noch einmal prüfen lassen müssen.Aber das kostet eine menge Geld.Aber man hätte ihn dem sowieso erst 18 Jährigen Spielern zugänglich machen müssen und da stellt Playstation Network einem nichts zu verfügung deswegen konnte man auch nicht auf die Home Plattform von Resident Evil 5.Weil spielen und besitzen darf man es wenn man 18 ist und das lächerliche ist ja das es eine Altersstufe von 18 vorgibt.Da bleibt nur die Frage warum Far Cry 2 angeboten wird das hat auch die USK 18 mmm.Ich werde mich aber später noch dran setzen und mich mit dem Playstation Network darüber auseinander setzen mal schauen was diesmal für eine Antwort kommt.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »gruby« (14. Mai 2009, 18:45)


CHRIS REDFIELD

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Donnerstag, 14. Mai 2009, 18:48

Das verstehe ich auch nicht.
Im deutschen PlayStation Stor gibt es auch zusätzliche Sachen für Dead Space , Call of Duty 4 und World at War usw.

Cody

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Donnerstag, 14. Mai 2009, 21:44

Danke für die Mail Gruby!
Ich habe zwar RE5 NOCH nicht gespielt
aber so kann man mal wieder sehen wie bescheuert (entschuldigt)
unsere Indizierungsmassnahmen sind.
Ich sage demächst nur noch 'Feuerwehrman Sam ab 21'!
Das kommt bestimmt auch noch. :verwirrt:
Also ich verstehe das Deutsche Rechtssystem nicht mehr.
Aber nicht nur zum diesen thema (Blöde GEZ grummel grummel)Aber ich wohne noch bei Mutti und Pappi :P
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gruby

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Donnerstag, 14. Mai 2009, 23:21

Bei genau so Typen wie dir kriege ich einen Reitz ich kann es nicht erklären du bist 95 Baujahr also dementsprechend 14 und meinst du solltest dich hier zu äussern genau wegen so Leuten wie dir haben wir so viele Probleme weil Mami und Papi nicht aufpassen was ihre Kinder so spielen oder sie froh sind das sie besachäftigt sind.Ich meine man sollte wenn man es in deinem alter spielt sich mit äusserungen sehr zurück halten ganz ehrlich.Jeder kann das Spielen was er möchte aber wenn es illegal wird und das ist es sollte man lernen die Fresse zu halten.Sorry aber Leute könnt ihr die kinder hier nicht mal an die leine nehmen es geht hier um unser aller möglichkeit die nächsten titel noch zu erleben und ja ich habe früher auch das gespielt was ich für mich richtig fand aber für mich ohne es in verruf zu bringen bei uns war das damals ein bisschen anders damals wussten wir wann man das Maul aufreissen kann und wann nicht.

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »gruby« (14. Mai 2009, 23:27)


Sjayz

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Freitag, 15. Mai 2009, 00:04

Zitat

Original von gruby
Bei genau so Typen wie dir kriege ich einen Reitz ich kann es nicht erklären du bist 95 Baujahr also dementsprechend 14 und meinst du solltest dich hier zu äussern genau wegen so Leuten wie dir haben wir so viele Probleme weil Mami und Papi nicht aufpassen was ihre Kinder so spielen oder sie froh sind das sie besachäftigt sind.Ich meine man sollte wenn man es in deinem alter spielt sich mit äusserungen sehr zurück halten ganz ehrlich.Jeder kann das Spielen was er möchte aber wenn es illegal wird und das ist es sollte man lernen die Fresse zu halten.Sorry aber Leute könnt ihr die kinder hier nicht mal an die leine nehmen es geht hier um unser aller möglichkeit die nächsten titel noch zu erleben und ja ich habe früher auch das gespielt was ich für mich richtig fand aber für mich ohne es in verruf zu bringen bei uns war das damals ein bisschen anders damals wussten wir wann man das Maul aufreissen kann und wann nicht.


Ich kann verstehen, dass dies ein heikles und unfaires Thema für Gamer ist die, die 18er Grenze überschritten haben, da diese in Ihren Entscheidungen etc. beschnitten und eingeschrängt werden, aber ich möchte dennoch bitten auf die REB REGELN zu achten, denn es ist nicht im Interesse der REB Seite, dass User sich gegenseitig angreifen oder provozieren.

Somit bitte wieder sachlich zurück zum Thema, OK ?

gruby

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Freitag, 15. Mai 2009, 00:43

Die USK ist für mich eine Sinnvolle Einrichtung auch wenn sie sehr zweifelhafte beurteilungen abgibt ich möchte nur daran erinnern das es viele Dinge gibt die das Mass an Toleranz überschreiten z.b Thrill Kill wer so etwas seinme Kind zumuten möchte bitte.Aber das hier ein 14 Jähriger sich über so etwas aus lässt bitte.Tut mir leid aber gerade wenn man dagegen angeht kommt so etwas das hilft ungemein.

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